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Schweine

Schätzformeln für Magerfleischanteil auf dem Prüfstand

Für die neutrale Qualitätseinstufung der Schweine wird der Magerfleischanteil (MFA) erhoben. Die für diesen Zweck benötigten MFA-Schätzformeln werden mittlerweile seit über 10 Jahren angewendet. Deshalb wurden sie in einem gross angelegten Versuch auf ihre Richtigkeit überprüft.

In der Schweiz werden die Schweineschlachtkörper aufgrund ihres Magerfleischanteils klassifiziert. Bei über 98% der Schweine geschieht dies mit Geräten (Autofom und Fat-O-Meater), beim Rest mit dem manuellen Zwei-Punkte-Verfahren. Bei allen Methoden wird der Magerfleischanteil mit Hilfe von Schätzformeln berechnet.

Diese MFA-Schätzformeln wurden vor über zehn Jahren von Deutschland übernommen. Durch die laufenden züchterischen Verbesserungen haben sich die Schlachtschweine in die-sem Zeitraum genetisch verändert, weshalb eine Überprüfung der Schätzformeln nötig wurde.

Handarbeit

In Absprache mit dem Max Rubner-Institut MRI in Kulmbach (Deutschland) führten Proviande-Fachleute mit Unterstützung durch die SUISAG bei sechzig Schweineschlachthälften, die nach den gleichen Kriterien ausgewählt wurden wie bei einer Messgeräte-Validierung, eine Rot/weiss-Zerlegung durch. In aufwändiger Handarbeit wurde das Muskelfleisch von Speck, Schwarte, Kopf, Füssen, Knochen und Sehnen getrennt. Das so gewonnene Muskelfleisch wurde gewogen und ermöglichte die exakte Erhebung des Magerfleischanteils. Diese Daten wurden den MFA-Werten der Geräte bzw. des Zwei-Punkte-Verfahrens gegenübergestellt, welche mit denselben Schlachtkörpern ermittelt worden waren.

Im Vergleich zur Geräteklassifizierung betrugen die Abweichungen durchwegs weniger als 0,5% und erfüllen damit die Anforderungen. Das Zwei-Punkte-Verfahren lieferte jedoch etwas zu tiefe Werte. Das Bundesamt für Landwirtschaft folgte den Empfehlungen von Proviande und dem MRI Kulmbach bei der Überarbeitung der Verordnung: Bei der Messung mit Autofom- und Fat-O-Meter-Geräten bleiben die Schätzformeln unverändert bestehen. Beim Zwei-Punkte-Verfahren muss die Formel in der Verordnung angepasst werden. Zudem sollen die MFA-Schätzformeln in drei Jahren erneut überprüft werden.


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mgt [02.07.2010 11:56]
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