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Hofdünger sei das grösste ungenutzte Potenzial zur Produktion von erneuerbarer Energie in Biogasanlagen, erklärt Stefan Mutzner, Geschäftsführer von Ökostrom Schweiz. «Mit der Vergärung von Hofdünger in Biogasanlagen kann wegen der Methanreduktion ein grosser Beitrag an den Klimaschutz geleistet werden», fügt er an.
Knüppel zwischen Beine
Doch wenn ein oder gar mehrere Bauern zusammen eine Biogasanlage bauen möchten, dann würden ihnen in vielen Kantonen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Laut Raumplanungsgesetz müsse sich eine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone dem Bauernbetrieb «unterordnen». Mit diesem Argument seien bisher viele Anlagen verhindert worden, weil die Behörden diesen Passus zum Beispiel auf die räumliche Unterordnung bezogen. Sprich: Biogasanlagen durften im Verhältnis zu übrigen landwirtschaftlichen Bauten nicht zu gross sein.
Was heisst Unterordnung?
Der Kanton Bern, der Biogasanlagen nur sehr restriktiv bewilligt, wollte es deshalb genau wissen und beauftragte die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP) mit einem Gutachten. Im brandneuen Gutachten relativiert die VLP nun die räumliche Unterordnung als Kriterium für eine Bewilligung: «Bei Biogasanlagen dürfte eine räumliche Unterordnung oft nur schwer möglich sein, sind entsprechende Anlagen doch grundsätzlich voluminös.» Bei kleineren Betrieben dürfte die Unterordnung oft schon aus wirtschaftlichen Gründen scheitern, sodass die räumliche Unterordnung gar nicht näher zu prüfen sei, heisst es weiter.
Doch die VLP interpretiert die im Raumplanungsgesetz formulierte «Unterordnung» dafür punkto Einkommen umso restriktiver. Relevant sei die wirtschaftliche Unterordnung im gesamten Landwirtschaftsbetrieb: Der Anteil des Einkommens aus der Energiegewinnung müsse zum Zeitpunkt der Bewilligung «klar tiefer als bei 50% angesetzt werden». Dies, weil die Einkünfte aus der Landwirtschaft mit der Zeit abnähmen und sich die Erträge zugunsten der Energieproduktion entwickeln könnten.
SAK statt Einkommen
Das sei für Ökostrom Schweiz der falsche Ansatz, erklärt Stefan Mutzner. «Logischer wäre es, die Standardarbeitskräfte (SAK) zu verwenden.» Die SAK würden ja auch eingesetzt, um zu definieren, ob ein Betrieb ein landwirtschaftliches Gewerbe sei oder nicht.
Liberalere Kantone wie etwa Luzern würden auch in Zukunft unkompliziert den Bau von Biogasanlagen fördern: «Kantone hingegen, welche keine landwirtschaftlichen Biogasanlagen wollen, können diese leider weiterhin verhindern.»