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ePaper Schweizer Bauer

Die Schweinesuppe - das Verfüttern von aufbereiteten Küchen- und Speiseresten an Schweine - ist in der EU seit 2006 verboten. Die Schweiz musste das Verbot übernehmen, konnte jedoch eine Übergangsfrist aushandeln. Diese läuft Mitte 2011 ab, wie das BVET in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Nun wird das Verbot in einer Verordnung verankert.
Damit müssen die Gastronomie und die Nahrungsmittelindustrie für etwa 200'000 Tonnen Küchenabfälle eine neue Verwendung finden. Bereits heute werden rund 100'000 Tonnen Küchenabfälle zur Produktion von Biogas und Kompost genutzt.
Strengere Regeln gelten künftig auch für die Verwertung von Milch, die wegen der Behandlung von Euterentzündungen Antibiotika enthält. Diese Milch darf nur noch auf dem eigenen Betrieb verfüttert oder der Gülle beigemischt werden. Verlässt sie den Betrieb, muss sie entsorgt werden.
Aufrecht erhalten wird das Tiermehl-Verbot: Auch weiterhin dürfen Tiermehle nicht an Nutztiere verfüttert werden. Das Verbot war im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE erlassen worden. Zwar habe sich die Situation entspannt, schreibt das BVET. Die Rahmenbedingungen seien jedoch noch nicht gegeben, um solche tierischen Eiweisse wieder an Geflügel und Schweine zu verfüttern.
Die EU-Kommission hat vor kurzem den EU-Staaten vorgeschlagen, das Verbot zu lockern. Künftig sollen Bauern demnach Rindermehl wieder an Schweine, Geflügel oder Fische verfüttern dürfen, aber nicht an Rinder. In der Schweiz wurde letztmals 2006 ein BSE-Fall nachgewiesen.
Interessierte Kreise können bis zum 22. November Stellung nehmen zur Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und zur Tierseuchenverordnung.