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Tierseuchen

Tiermehl-Verbot bleibt

Ab Mitte nächsten Jahres darf Schweinen in der Schweiz keine Schweinesuppe mehr verfüttert werden. Das Verbot gehört zu den wichtigsten Bestimmungen neuer Verordnungen, die das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am Montag in die Anhörung geschickt hat.

Die Schweinesuppe - das Verfüttern von aufbereiteten Küchen- und  Speiseresten an Schweine - ist in der EU seit 2006 verboten. Die  Schweiz musste das Verbot übernehmen, konnte jedoch eine  Übergangsfrist aushandeln. Diese läuft Mitte 2011 ab, wie das BVET  in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Nun wird das Verbot in  einer Verordnung verankert.

Damit müssen die Gastronomie und die Nahrungsmittelindustrie für  etwa 200'000 Tonnen Küchenabfälle eine neue Verwendung finden.  Bereits heute werden rund 100'000 Tonnen Küchenabfälle zur  Produktion von Biogas und Kompost genutzt.

Strengere Regeln gelten künftig auch für die Verwertung von  Milch, die wegen der Behandlung von Euterentzündungen Antibiotika  enthält. Diese Milch darf nur noch auf dem eigenen Betrieb  verfüttert oder der Gülle beigemischt werden. Verlässt sie den  Betrieb, muss sie entsorgt werden.

Aufrecht erhalten wird das Tiermehl-Verbot: Auch weiterhin dürfen  Tiermehle nicht an Nutztiere verfüttert werden. Das Verbot war im  Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE erlassen worden. Zwar habe  sich die Situation entspannt, schreibt das BVET. Die  Rahmenbedingungen seien jedoch noch nicht gegeben, um solche  tierischen Eiweisse wieder an Geflügel und Schweine zu verfüttern.

Die EU-Kommission hat vor kurzem den EU-Staaten vorgeschlagen,  das Verbot zu lockern. Künftig sollen Bauern demnach Rindermehl  wieder an Schweine, Geflügel oder Fische verfüttern dürfen, aber  nicht an Rinder. In der Schweiz wurde letztmals 2006 ein BSE-Fall  nachgewiesen.

Interessierte Kreise können bis zum 22. November Stellung nehmen  zur Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und  zur Tierseuchenverordnung.


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sda [06.09.2010 13:22]
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