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AP 2017

Agrarpolitik 2017 - Grundzüge der Agrarpolitik 2014 bis 2017

Auf die Agrarpolitik 2008-2011 folgt die Agrarpolitik 2014-2017. Dies, weil Bundesrätin Doris Leuthard als ehemalige Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschafts- Departements (EVD) die Agrardebatten nicht mehr in Wahljahren wünschte.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. September 2010 ein erstes Mal über die Stossrichtung der Agrarpolitik 2014-2017 diskutiert und dabei vier Schwerpunkte festgelegt: sichere Nahrungsmittelproduktion, effiziente Nutzung der Ressourcen, vitaler ländlicher Raum sowie Unternehmertum in der Land- und Ernährungswirtschaft.

Er hat das Eidgenössische Volkswirt-schaftsdepartement (EVD) beauftragt, Massnahmen zur Realisierung dieser Schwerpunkte vorzuschlagen und im 2. Quartal 2011 dazu eine Vernehmlassung vorzubereiten. Für die Ausgaben im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung geht der Bundesrat für den Zeitraum 2014 bis 2017 von einem jährlichen Wachstum von 0,1 % aus.

Zwei vom Parlament überwiesene Vorstösse verlangen explizit eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik:

  • Die Motion der WAK-S (09.3973) beauftragt den Bundesrat, den Konzeptvorschlag im Bericht "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems" vom 6. Mai 2009 zu konkretisieren und dem Parlament bis Ende 2011 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten;
  • Im Bericht „Nahrungsmittelkrise, Rohstoff- und Ressourcenknappheit“ hat der Bundesrat in Beantwortung des Postulats Stadler (08.3270) in Aussicht gestellt, die diesbezüglichen Her-ausforderungen frühzeitig aufzugreifen.

Verfolgen Sie in diesem Dossier, wie es mit der AP 2017 weiter geht.


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sam [30.11.2010 14:12]
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