BSE-Einheit zieht nach drei Jahren positive Bilanz
Die BSE-Einheit des Bundes zog am 15. April 2005 nach drei Jahren eine positive Bilanz. Der Vollzug der Massnahmen gegen den Rinderwahnsinn habe sich während dieser Zeit verbessert.
Die BSE-Einheit des Bundes plädiert in seinem Bericht für die Weiterführung der Kontrollen. Die BSE-Einheit als Kontrollinstanz sei weiterhin notwendig.
Bei den Futtermittelkontrollen wurden im Jahr 2004 erstmals keine Spuren von verbotenem tierischem Material gefunden. Im Jahr 2003 wiesen noch 0,3 Prozent der Proben solche Spuren auf. Die BSE- Einheit untersuchte im Jahr 2004 1398 Proben aus 495 Betrieben.
BSE-Kontrollen in Schlachtbetrieben verdoppelt
In den Schlachtbetrieben wurden die Kontrollen im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt und praktisch flächendeckend durchgeführt. Auch hier stellte die BSE-Einheit eine deutliche Verbesserung fest. Ein Grossteil der Mängel sei behoben worden.
Die Verbesserung sei den klaren Standards, der einheitlichen Kontrolle und der Beratung zu verdanken, heisst es in der Mitteilung vom Freitag. Die Sensibilisierung trage Früchte. Es seien aber weitere Anstrengungen nötig. Besondere Aufmerksamkeit gelte 2005 der neuen Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.
BSE-Krankheit eingedämmt
Die BSE-Einheit wurde 2001 ins Leben gerufen, um den Vollzug der Massnahmen zur Bekämpfung von BSE zu verbessern. Damit wurde erstmals eine Bundeseinheit mit der Aufgabe der Oberaufsicht über die kantonalen Kontrolltätigkeiten geschaffen.
Im Jahr 2004 wurden drei BSE-Fälle bei Rindern registriert. Zudem erkrankte ein Zebu. 2003 waren noch 21 Fälle gezählt worden. Zur Bekämpfung der Krankheit wurde 2001 das Verfüttern von Tiermehl verboten. Zudem muss bei der Schlachtung Risikomaterial entfernt werden.
Geführt wird die BSE-Einheit von den drei Ämtern für Gesundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW) und Veterinärwesen (BVET). Gemäss Organigramm beschäftigt die Einheit 24 Mitarbeiter (inkl. Leistungsauftrag an die Agroscope Liebefeld Posieux).