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ePaper Schweizer Bauer
„Es läuft etwas in Genf“, zog WTO-Verhandlungsleiter Luzius Wasescha Bilanz über die WTO-Agrarverhandlungen in Genf, „aber nicht in die Richtung, in welche wir gehen möchten!“
Die Schweiz kämpfe gegen verschiedene Unbillen, erklärte Botschafter Wasescha an der WTO-Informationsveranstaltung des BLW am 21. Juni. Erstens habe man jahrelang den Alleingang gewählt – mit dem voraussehbaren Resultat, dass man am Schluss wirklich alleine dastehe. Wie eine Parlamentarier ohne Fraktion, beschrieb er die Situation der Schweiz zynisch. Gerade am 21. und 22. Juni würden mehrere Länder verhandeln – ohne das Beisein der Schweiz.
Japan fürchtet um seine Pfründe
Ausserdem werde die Allianz der G10, deren Wortführer die Schweiz ist, von den grossen Agrarexporteuren torpediert. Vor allem G10-Mitglied Japan fürchte um die Vorteile seiner Industrie, wenn es sich bei den Agrarverhandlungen mit der G10 gegen die Position seiner Handelspartner USA und Australien wende.
Zweitens seien die Allianzen der Agrarexporteure mit der G5 (USA, der EU, Australien, Brasilien und Indien) stark und unnachgiebig. Einzig die EU vertrete zum Teil die Interessen der Agrarimporteure wie es die Schweiz ist, aber sie sei zu „höflich“, so Wasescha, um sich den Weltmarkt-Grössen entgegenzustemmen. Die G5 habe die Angewohnheit, laute und unangenehme Stimmen, wie die G10, schlichtweg zu ignorieren, meint ein frustierter Wasescha.
Schweiz muss ihr WTO-Verhandlungsmandat revidieren
Diese schier ausweglose Situation zwinge die Schweiz ihr Verhandlungsmandat bis zu den Schlussverhandlungen in Hongkong im Dezember zu überarbeiten. Dort komme man an noch mehr Konzessionen beim Grenzschutz nicht vorbei, folgert Wasescha gegenüber schweizerbauer.ch auf Anfrage.
Die Multifunktionalität und die „Green Box“-Themen würden wohl beibehalten, aber auch bei den Geografischen Angaben müsse man vielleicht Einbussen machen. Das Verhandlungsmandat soll im September auf den Tisch kommen.
Zollabbau-Formeln kommen auf den Tisch - mit konkreten Zahlen
Wasescha berichtet von den Diskussionen über die Formel für den Zollabbau, welche Mitte Juni in Genf begonnen haben und verkündet die Hiobsbotschaft, dass das „Capping“ beim Zollabbau entgegen dem Inhalt des Rahmenabkommens von Ende Juli 2004 wiederauferstanden sei.
Beim Capping würden die Zölle auf eine absolute Obergrenze reduziert, zum Bespiel könnte Schweinscarré, welches gemäss neuer Berechnungsformel mit 330 % Zoll geschützt ist auf die maximal zulässigen 100% runtergeschraubt werden.
Das BLW stellte den Branchenvertretern in Bern mehrere Szenarien für Zollabbau-Formeln vor. Da anfangs Mai in Paris eine Homogenisierung der Zollberechnungen für alle Länder gefunden werden konnte, jonglierte das BLW zum ersten Mal mit konkreten Zahlen. I
m schlechtest möglichen Fall würde eine Zollabbau nach der „Swiss Formula“ der Schweizer Landwirtschaft Produktionsausfälle von 3042 Mio. Franken bescheren, rechnete das BLW vor. Kleines Trostpflaster: der Zollabbau würde gewisse Produktionsmittel verbilligen und zwar um 975 Mio. pro Jahr.
Die für die Schweiz sanfteste Abbau-Variante, welche diskutiert wird, würde den Schweizer Bauern „nur“ ein Nettominus von 1,034 Mia. Franken bescheren.
BLW-Vize Jacques Chavaz warnte jedoch vor allzu viel Optimismus, da zur Zeit innerhalb der WTO intensiv über einen Kanadischen Kompromiss-Vorschlag für ein Zollabbau-Regelwerk diskutiert wird. Dieser teilt die Produkte in 4 Zollbänder ein (0-15,15-35,35-60 und >60 % Zoll) und diese würden dann progressiv gekürzt. Das heisst, Produkte mit niedrigem Zoll würden weniger gekürzt als solche mit hohem Zollansatz. Auf Tomaten, welche eine Zollschutz von 183 % geniessen, dürften nur noch knapp 50 % Zoll draufgeschlagen werden. Für Schweincarré nicht mehr 330 %, sondern rund 80 %.
BLW veröffentlicht die Wertzolläquivalente