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BANANEN-STREIT

WTO entscheidet im «Bananen-Streit» gegen EU

Im Streit um den Marktzugang für Bananen hat am 1. August 2005 ein Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die Europäische Union (EU) entschieden.

Das Gericht kam einer Klage lateinamerikanischer Produzenten-Länder nach. Die von der EU angepeilte Änderung der Bananen-Marktordnung ab dem 1. Januar 2006 gewährleiste nicht, dass der bisherige Marktzugang für die Bananen-Hersteller gleichermassen erhalten bleibe, heisst es in dem am 1. August 2005 in Genf veröffentlichten Spruch des Schiedsgerichts.

Im Hintergrund des Disputs steht, dass es die EU ihren Mitgliedern ermöglicht, einzelne Länder in der Karibik, in Westafrika und in der Südsee - meist ehemalige Kolonien - beim Marktzugang für ihre Bananen zu bevorzugen.

Verschiedene Ansichten

Dies rief den Widerspruch einiger grosser lateinamerikanischer Bananen-Hersteller und der USA auf den Plan. Ihrer Ansicht nach verstösst die Bevorzugung einiger ausgesuchter Bananen-Exporteure gegen WTO-Bestimmungen. Die EU beruft sich auf Ausnahmeregelungen, die ihr bei Abschluss dieser Abkommen gewährt wurden.

An den Auffassungsunterschieden änderte sich auch dadurch nichts, dass die EU ihr bisheriges Quotensystem auf WTO-Druck ab 2006 auf Zölle umstellen wird. Demnach können die EU-Länder Zölle auf die Einfuhr von Bananen bis zu 230 Euro pro Tonne erheben.

Das Schiedsgericht sah das in seinem Spruch anders. Denn die Berechnungen, die von der EU bei der Festsetzung der neuen Zollobergrenze herangezogen wurden, würden «die aktuellen Preise, zu denen Bananen auf dem EU-Markt verkauft werden, nicht so präzise wie möglich reflektieren».

Noch kein Ende in Sicht

Die EU hat nun zehn Tage Zeit, ihr anvisiertes Zollsystem zu modifizieren. Sind die lateinamerikanischen Kläger damit weiter unzufrieden, können sie sich erneut an dasselbe Schiedsgericht wenden, das vom kanadischen Handelsdiplomaten John Weekes angeführt wird.

Diplomaten fürchten, der neue Bananen-Handelsstreit könnte bis Jahresende dauern, da beide Seiten Einspruch bei der WTO einlegen können. Für Ende des Jahres ist ein Treffen der Minister der 148 WTO-Staaten geplant, bei dem sie über den Abbau von Schranken im weltweiten Handel beraten wollen.


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sda [02.08.05 09:40]
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