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Handelsstreit EU-USA

EU verhängt Handelssanktionen gegen USA

Die EU-Kommission hat Handelssanktionen gegen die USA beschlossen. Betroffen sind auch Agrarprodukte der USA, die für den europäischen Markt bestimmt sind.

Wie eine Sprecherin der Kommission am 31. März 2005 in Brüssel mitteilte, werden ab 1. Mai 2005 zusätzliche Zölle in Höhe von 15 Prozent auf eine Reihe von Produkten erhoben.

Betroffen seien unter anderem Agrarprodukte, Textilien und Papierwaren, die für die EU bestimmt sind, erklärte die Kommission. Die Höhe der Strafzahlungen schätzt Brüssel auf rund 28 Mio. Dollar. Die Welthandelsorganisation WTO hatte der EU im August 2004 eine solche Sanktion erlaubt.

Byrd-Amendment schützt US-Hersteller

Die Zölle richten sich gegen unlautere Antidumping-Bestimmungen im so genannte Byrd-Amendment von Herbst 2000. Dieses US-Gesetz sieht die Auszahlung von Antidumping- und Antisubventionszöllen an heimische Firmen vor, die als erste ein Verfahren gegen ausländische Einfuhren angestrengt hatten. Indirekt finanzierten damit ausländische Hersteller ihre Konkurrenten in den USA.

Mehr als 1 Mia. Dollar an US-Unternehmen

Nach Schätzungen Brüssels ist seither mehr als eine Milliarde Dollar an US-Unternehmen geflossen. Sollten die USA die Regelung nicht abschaffen, dürften es weitere 1,6 Mrd. Dollar werden. Die WTO hatte das Gesetz bereits Anfang 2003 für rechtswidrig erklärt. Neben der EU klagten auch Brasilien, Kanada, Chile, Indien, Japan, Südkorea und Mexiko gegen das Byrd-Amendment. sda

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[31.03.05]
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