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Gentechnik

USA: Urteil gegen EU ein «wichtiger Meilenstein»

Die Welthandelsorganisation (WTO) verlangt in ihrem Expertenbericht, die Europäische Union müsse ihre Regeln mit den internationalen Handelsverpflichtungen «in Übereinstimmung bringen».

Das WTO-Schiedsgericht gab damit einer Klage der USA, Kanadas und Argentiniens teilweise Recht. Die Staaten hatten argumentiert, ein inzwischen aufgehobenes De-Facto-Einfuhrverbot der EU habe gegen das Prinzip des freien Handels verstossen.

Ein US-Handelsbeamter sprach nach dem vorläufigen WTO-Votum von einem «wichtigen Meilenstein»: Das europäische Moratorium habe «keine wissenschaftliche Grundlage» gehabt, sondern nur einen «politischen Grund». Die USA erwarte, dass die EU ihre Regeln nun anpasse.

Auch Kanada begrüsste in einer vorläufigen Stellungnahme die WTO- Haltung. Die EU hatte bereits vor dem WTO-Votum erklärt, die derzeitige Lage sei nicht mehr mit 2003 vergleichbar. Nach einem mehrjährigen de-facto-Moratorium lief seit Frühling 2004 in Brüssel die Erteilung von Zulassungen wieder an.

Die Schutzklauseln, mit denen verschiedene EU-Staaten die EU- weit zugelassenen Gentechprodukte von ihrem Markt fernhalten, werden nicht nur von der WTO sondern auch von der EU-Kommission als ungerechtfertigt erachtet. Brüssel schaffte es jedoch bislang nicht, die Schutzklauseln gegen den Widerstand der EU-Mitglieder zu kippen.


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sda [08.02.06 10:35]
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