Die Schlichtungsstelle der WTO hat am 15. März 2005 in Genf das EU-System zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen von landwirtschaftlichen Produkten gutgeheissen.
Damit wurden die Rechte von rund 700 europäischen Inhabern von geografischen Ursprungsbezeichnungen bestätigt, teilte die EU mit. Diese betreffen beispielsweise Angaben wie Roquefort oder Parmaschinken. "Wir sind sehr erfreut über diesen Entscheid", erklärte die EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel in der Mitteilung.
Ausweitung des Schutzes auf weitere Produktegruppen
Der EU-Handelskommissar Peter Mandelsson sagte, der Entscheid werde die EU dabei unterstützen, in den laufenden Agrarverhandlungen der Welthandelsorganisation WTO eine breitere Unterstützung für den Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu erlangen. Bislang sind nur die Namen von Weinen und Spirituosen geschützt.
Auch die Schweiz setzt sich für eine Ausdehnung des Schutzes auf landwirtschaftliche Produkte ein. Die WTO-Agrarverhandlungen werden diese Woche in Genf fortgesetzt.
USA und Australien sprechen von Diskriminierung
Die USA und Australien hatten die WTO-Schlichtungsstelle (DSB) 2001 angerufen. Sie sahen in dem europäischen Markenschutz eine Diskriminierung von Handelspartnern.
Die EU verlangt seit 1992 per Gesetz von ihren Handelspartnern, europäischen Lebensmittelbezeichnungen wie Fetakäse aus Griechenland oder Budweiser-Bier aus Tschechien zu schützen. Andernfalls droht den regionalen Produkten aus den Drittstaaten ein Embargo auf dem europäischen Markt. sda